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Ihr Domizil am Venusberg

 

Verhinderungspflege

Was ist Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die dann in Anspruch genommen werden kann, wenn die pflegende Person aufgrund von Urlaub, Krankheit oder anderen Gründen vorübergehend verhindert ist, die Pflege zu übernehmen.

Die Verhinderungspflege kann entweder stundenweise, tageweise oder wochenweise in Anspruch genommen werden.

Voraussetzungen für die Verhinderungspflege:

Der Pflegebedürftige muss mindestens den Pflegegrad 2 haben.

Die Pflegeperson muss die pflegebedürftige Person seit mindestens sechs Monaten vor der ersten Inanspruchnahme der Verhinderungspflege zu Hause gepflegt haben.

Die Verhinderungspflege kann auch dann in Anspruch genommen werden, wenn die pflegebedürftige Person in einer stationären Einrichtung betreut wird.

 

 

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Verhinderungspflege in Nordrhein-Westfalen (NRW) ermöglicht es pflegenden Angehörigen, eine Auszeit zu nehmen, während die Pflege durch eine andere Person oder einer Einrichtung übernommen wird. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Kosten bis zu einem bestimmten Höchstbetrag. 

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Leistungen der Verhinderungspflege:
  • Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Ersatzpflege bis zu einem Betrag von 1.685 Euro pro Kalenderjahr.
  • Es ist möglich, einen Teil der Leistungen für Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege zu übertragen, wodurch sich der Leistungsbetrag auf bis zu 2.528 Euro erhöhen kann.
  • Wird die Verhinderungspflege stundenweise in Anspruch genommen, wird das Pflegegeld nicht gekürzt 
 
Antragstellung:
  • Der Antrag auf Verhinderungspflege wird bei der zuständigen Pflegekasse gestellt.
  • Für die Antragstellung werden Informationen wie die Anschrift der Pflegekasse, die Daten der pflegebedürftigen Person und der Ersatzpflegeperson sowie der Zeitraum und Umfang der Verhinderungspflege benötigt.
     
 
Wichtige Hinweise:
  • Die Verhinderungspflege kann auch bei Krankheit oder Urlaub der pflegenden Person in Anspruch genommen werden.
  • Die Verhinderungspflege kann von Angehörigen, Nachbarn oder professionellen Pflegekräften übernommen werden.
  • Für nahe Angehörige gelten spezielle Regelungen zur Vergütungshöhe
  • Ab dem 01. Juli 2025 werden die Budgets für Kurzeit- und Verhinderungspflege zusammengefasst. Demnmach steht ein Jahresbetrag von bis zu 3.539 €uro der dann flexibel für beide Leistungen in Anspruch genommen werden kann.

 

Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns hierzu einfach unter 0228/97620 an oder schreiben uns eine Nachricht an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! 

 

Wir freuen uns auf Sie!