
Verhinderungspflege
Manche Pflegebedürftige sind aufgrund einer plötzlichen Krisensituation angewiesen, eine begrenzte Zeit auf erhöhte Pflegeleistungen zuzugreifen. Es besteht ein Anspruch auf Verhinderungspflege, wenn die private Pflegeperson im häuslichen Umfeld verhindert ist.
Für unsere Seniorenwohnanlage können Sie eine zusammenfassende Aufstellung der Kosten und das Abrechnungsprozedere für eine Verhinderungspflege über die Pflegedienstleitung der ambulanten Pflege erhalten.
Wir beraten Sie gerne. Rufen Sie uns hierzu einfach unter 0228/97620 an oder schreiben uns eine Nachricht an: Klicken Sie einfach auf den Botten "Anfragen"
Wir freuen uns auf Sie!





